Liebe Patientenbesitzer,
während unserer Öffnungszeiten arbeiten wir ausschließlich mit
Terminsprechstunde , d.h. die Patientenbesitzer rufen an und lassen sich einen festen Termin zur Behandlung ihres Tieres geben. Unsere Öffnungszeiten sind Mo bis Fr. 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Donnerstag Nachmittag ist die Praxis geschlossen.
Bitte vereinbaren Sie während dieser Öffnungszeiten telefonisch einen
Behandlungstermin
mit uns !
Es findet keine offene Sprechstunde mehr statt!
Beratungen und Terminvereinbarung bitte nicht per Email !
Auch bei Notfällen zu den Dienstzeiten ganz wichtig!!
Bitte immer zuerst telefonisch Kontakt zu uns aufnehmen! 02737 58302
Notdienstregelung ausserhalb der Dienstzeiten, Sonn- und Feiertags:
Unsere Praxis versucht einen allgemeinen 24/7 Notdienst anzubieten. Das ist aufgrund von Arbeitspitzen und einem kleinen Team leider nicht immer möglich. Im Kleintierbereich kann es deshalb bei komplizierten oder auch chirurgischen Erkrankungen zur Überweisung in die Tierklinik Betzdorf ( www.tierklinik-betzdorf.de ) kommen.
Im Grosstierbreich arbeiten wir mit der Tierarztpraxis Michaela Baier (
www.baier-tierarzt.de ) aus Kreuztal-Ferndorf zusammen. Der jeweils diensthabende Tierarzt für die Grosstiere wird immer auf unserem Anrufbeantworter angesagt, deshalb:
Grosstiernotfall immer unter 02737 58302 den Anrufbeantworter abhören!
Ausserdem nimmt die Praxis am Kleintiernotdienst im Notdienstring Siegen teil. Dieser praxisübergreifende Notdienst (24/7, 365 Tage) ist unter der kostenpflichtigen Rufnummer (0,14C/Minute, mobil teurer):
0180 5271200
erreichbar. Sie werden direkt mit der diensthabenden Praxis verbunden.
Welche Praxis des Notdienstringes Siegerland Dienst hat, können Sie bereits vor ihrem Anruf auf der Seite www.tiernotdienst.de oder im Feld unten erfahren.
Abrechnung:
Die Abrechnung unserer tierärztlichen Leistung erfolgt ausschliesslich gemäss der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 15.08.2022. In Kraft seit dem 22.11.2022. Auch die Abrechnung zu Notdienstzeiten richtet sich danach (§§ 2-4 GOT)
‐ Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von
50,‐ € (+MwSt.) berechnet werden.
‐ Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2‐fache Satz der GOT
abgerechnet werden.
- Ambulanzbesuche bei Pferden sind
ausnahmslos mit der "Hausbesuchsgebühr" (Ziff. 40 GOT) abzurechnen.
Eine entsprechende rechtliche Einordnung kann auf der Webseite der Bundestierärztekammer eingesehen werden: Bei der GOT handelt es sich um eine Verordnung der Bundesregierung. An diese müssen sich die Tierärzt:innen zwingend halten. Dazu gehört auch die Ziff. 40.
Eine telefonische Besuchsanforderung zur Grosstierbehandlung bzw. eine Kleintieranmeldung zur einer Notfallbehandlung am Samstag in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr ist bei uns noch normale Dienstzeit.
Nach dieser Zeit wird gemäss der o.a. gültigen Gebührenordnung abgerechnet.
Weitere Info dazu von der Bundestierärztekammer unter :